Der Vorstand wurde im Rahmen der Gründungsversammlung auf drei Jahre gewählt (§ 5 Satzung).
Maßgeblich für seine Zusammensetzung war, dass sowohl derzeit Beschäftigte, wie auch ehemalige Beschäftigte und Vertretende aus befreundeten und kooperierenden Einrichtungen im Vorstand repräsentiert sein sollten. Folgende Personen wurden demnach in den Vorstand gewählt:
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Stellv. Vorsitzende
Vorsitzender
Beisitzer
Schatzmeister
Öffentlichkeitsarbeit
Sitzungen des Vorstands (vgl.§ 5 der Satzung) finden jeweils nach Bedarf statt.